Der 1. FC Köln steht vor einer Entscheidung im Streit um den Ausbau des Trainingsgeländes. Das OVG Münster soll am 11. Juni um 9 Uhr über den Bebauungsplan entscheiden. Der FC Köln will seine Trainings- und nachwuchsbedingungen am Geißbockheim verbessern und das Gelände ausbauen. Als Ausgleichsmaßnahme sollen auf der Gleueler Wiese im Kölner Grüngürtel mehrere öffentlich nutzbare Kleinspielfelder entstehen. Doch genau hier liegt das Problem. Seit Jahren gibt es zu den Plänen Widerspruch von Naturschützern und Ausbaugegnern. Sie sehen in den Plänen einen Eingriff in eine unter Denkmal- und Landschaftsschutz stehende Grünfläche und kritisieren die mit den Spielfeldern einhergehende Versieglung von freien Flächen. Im November 2022 gab das OVG Münster der Klage der Umweltverbände Recht, der FC ging gegen die Entscheidung vor und bekam vor dem Bundesverwaltungsgericht recht. In Leipzig begründeten die Richter ihre Entscheidung 2024 so: „Die Versiegelung eines geringfügigen Teils dieser Gesamtfläche ist mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar“. Das Urteil 2024 beruft sich darauf, dass das OVG den Bebauungsplan mit rechtlich nicht tragfähigen Erwägungen verworfen habe. Vor allem hielt das Gericht die Bewertung der geplanten Kleinspielfelder auf den Grünflächen für fehlerhaft und verwies das Verfahren zurück nach Münster. Am 11. Juni um 9 Uhr kommt es dort nun zu einer Entscheidung. Das Urteil in Leipzig war für die Geißböcke zwar ein Teilerfolg, dennoch steht die endgültige Urteilssprechung noch aus. Die Wegmarke im ewigen Streit um den Ausbau steht nun an. Sollte das OVG Münster den Bebauungsplan nun bestätigen, könnte der FC seinem Ziel ein Stück näher gekommen sein.
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FC Köln: Geißbockheim-Streit geht in die nächste Runde
Der 1. FC Köln steht vor einer Entscheidung im Streit um den Ausbau des Trainingsgeländes. Das OVG Münster soll am 11. Juni um 9 Uhr über den Bebauungsplan entscheiden.
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